Das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Finanzmärkte (Finanzmarktförderungsgesetz) tritt in Kraft und enthält auch das Gesetz zur Durchführung der EG-Richtlinie vom 10. Dezember 1985 (Investment-Richtlinie-Gesetz). Hierdurch werden maßgebliche Teile des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) neu gefasst. Wesentlichste Änderung für Offene Immobilienfonds, die bislang in ihrer Anlagepolitik auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt waren, ist eine Erweiterung der Anlagemöglichkeiten auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften.